Donnerstag, 16. Juni 2022

Verkehrssicherungspflichten in Urlaubsländern Teil II: Albanien

Verkehrssicherungspflichten in Albanien - unbekannt? 

Ich war erstaunt über die Reaktionen auf meinen Bericht über einen maroden Steg in einer Hotelanlage auf Korfu.

Saranda (Albanien): ungesicherter Rand des Bürgersteigs
ungesicherter Rand des Bürgersteigs
Viele finden das nicht weiter dramatisch. Ein Drama ist das auch nicht.

Ich sehe es zwangsläufig durch meine Brille als (deutscher) Jurist: Wenn man einen Platz oder Weg für ein öffentliches Publikum öffnet, dann muss man zusehen, dass es dort sicher ist.

Ein Einwand kam gegen meinen Artikel, der völlig berechtigt ist: Jeder ist in erster Linie für sich selbst verantwortlich. 

Mit dem Rechtskonstrukt der Verkehrssicherungspflicht neigen wir in Deutschland, die Menschen allzu leicht aus ihrer Eigenverantwortung zu entlassen. Im Zweifel ist immer jemand anderes Schuld (und muss zahlen), wenn was passiert. 

In den meisten Ländern kennt man das nicht in der Ausprägung wie bei uns. Wer möchte, dass ihr oder ihm nichts passiert, muss auf sich selbst aufpassen. Wem was passiert, der muss sich erst einmal den Vorwurf gefallen lassen, nicht richtig aufgepasst zu haben. 

Etwas krasseres als diesen Hotelsteg habe ich in Saranda (Albanien) gesehen. Dort waren die Gehwege in der Stadt an der Seite zum Teil nicht gesichert. Oben auf dem Bild seht Ihr den ungesicherten Seitenrand eines Bürgersteigs. Dort geht es mehrere Meter abwärts, unten war ein mit Teer oder Beton ausgegossener Hof. Ich kam damals mit einem Anwohner ins Gespräch. Der meinte nur, dass hier noch nie etwas passiert sei, weil die Leute doch aufpassen würden.

Möglicherweise ist so eine Aussage in Deutschland zumindest für einige nicht vorstellbar.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen