Dienstag, 29. März 2022

AirBNB in Paris: Ferienwohnungsvermieter muss über 200.000 Euro zahlen

Momentan geht ein Gerichtsurteil zu AirBNB durch die Medien. Ein Mann wurde zur Zahlung von 221.000 Euro verurteilt. Es ging um eine Wohnung in Paris.

Haus in der Drakou in Athen mit AirBNB Wohnung - hier habe ich 2015 gewohnt - Foto von F. Roland A. Richter (Wiesbaden) - www.frar.com
Haus in der Drakou in Athen mit AirBNB Wohnung
Die Summe klingt spektakulär. Aber man muss sehr auf die Feinheiten achten: das war eine Mietwohnung. Die Untervermietung war nicht erlaubt. Daher muss der Mieter/AirBNB-Vermieter seine Mieteinnahmen komplett an den Vermieter abführen. Zuzüglich ausstehender Miete und Ersatz für entstandene Schäden gibt das den ausgeurteilten Betrag.

Ich selbst habe in Athen des Öfteren über AirBNB eine Wohnung genommen. AirBNB & Co. sind dort ein kontrovers diskutiertes Thema. Viele Griechen haben sich in zentraler Lage eine Wohnung gekauft und vermieten die. Damit kann man die Wohnungen finanzieren und sich zudem auch ein Einkommen sichern. 

Ich habe selbst schon mehrmals so eine Wohnung in Athen gehabt und aus meiner Sicht als Tourist ist das besser als ein Hotel.

Allerdings sehe ich auch die negativen Seiten. Diese Wohnungen fallen für den normalen Mietmarkt weg. Zudem verändert sich die Bevölkerungsstruktur. Zudem zieht eine übergroße Anzahl an touristischen Wohnungsnutzern auch Kriminalität an. Wenn in einem Wohnkomplex kaum mehr ‚richtige‘ Mieter wohnen, sind Einbrüche und Überfälle leichter möglich.

Das Thema AirBNB hat viele Aspekte. Man kann Eigentümern meiner Meinung nach nicht generell verbieten, ihre Wohnungen an andere zu überlassen. Aber sowas kann eine Hausgemeinschaft stören, und es hat eben auch andere negative Auswirkungen.