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Freitag, 3. Juni 2022

Mehr Nachfrage bei AirBNB für Griechenland

Die griechische Tageszeitung Kathimerini berichtet heute, dass AirBNB eine Steigerung der Nachfrage von 237% für kurzfristig vermietete Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr meldet. 

Bild aus einer Wohnung in der Drakou (Athen), die ich 2015 über AirBNB gemietet hatte - Foto von F. Roland A. Richter (Wiesbaden)
Bild aus einer AirBNB Wohnung in Athen
Bisher habe ich selbst in Athen viermal über AirBNB  eine Wohnung genommen. Dreimal (zwei waren längere Aufenthalte) waren das echt tolle Unterkünfte. Einmal war nicht wiederholungswürdig. Ich musste aber erkennen, dass ich die Bewertungen der Besucher nicht sorgfältig gelesen hatte. Sonst hätte ich diese Wohnung nicht genommen. Aber so lernt man dazu, und der Fehlgriff war auch nur für eine Nacht. Das aber nur am Rande.

Was ich vor allem aus diesen jüngsten Zahlen herauslese: Der Anstieg der Nachfrage bedeutet, dass der Tourismus sich nach den Rückschlägen durch Corona erholt. Unterkünfte über AirBNB werden überwiegend von Individualtouristen gebucht.

Für Anbieter ist es nicht unproblematisch, einfach so über AirBNB an Touristen zu vermieten. So hat ein Gericht in Paris einen Anbieter dazu verurteilt, über 200.000 Euro zu zahlen. Er hatte eine Mietwohnung unerlaubt untervermietet. Seine Mieteinnahmen musste er komplett an seinen eigenen Vermieter abführen.

Dienstag, 29. März 2022

AirBNB in Paris: Ferienwohnungsvermieter muss über 200.000 Euro zahlen

Momentan geht ein Gerichtsurteil zu AirBNB durch die Medien. Ein Mann wurde zur Zahlung von 221.000 Euro verurteilt. Es ging um eine Wohnung in Paris.

Haus in der Drakou in Athen mit AirBNB Wohnung - hier habe ich 2015 gewohnt - Foto von F. Roland A. Richter (Wiesbaden) - www.frar.com
Haus in der Drakou in Athen mit AirBNB Wohnung
Die Summe klingt spektakulär. Aber man muss sehr auf die Feinheiten achten: das war eine Mietwohnung. Die Untervermietung war nicht erlaubt. Daher muss der Mieter/AirBNB-Vermieter seine Mieteinnahmen komplett an den Vermieter abführen. Zuzüglich ausstehender Miete und Ersatz für entstandene Schäden gibt das den ausgeurteilten Betrag.

Ich selbst habe in Athen des Öfteren über AirBNB eine Wohnung genommen. AirBNB & Co. sind dort ein kontrovers diskutiertes Thema. Viele Griechen haben sich in zentraler Lage eine Wohnung gekauft und vermieten die. Damit kann man die Wohnungen finanzieren und sich zudem auch ein Einkommen sichern. 

Ich habe selbst schon mehrmals so eine Wohnung in Athen gehabt und aus meiner Sicht als Tourist ist das besser als ein Hotel.

Allerdings sehe ich auch die negativen Seiten. Diese Wohnungen fallen für den normalen Mietmarkt weg. Zudem verändert sich die Bevölkerungsstruktur. Zudem zieht eine übergroße Anzahl an touristischen Wohnungsnutzern auch Kriminalität an. Wenn in einem Wohnkomplex kaum mehr ‚richtige‘ Mieter wohnen, sind Einbrüche und Überfälle leichter möglich.

Das Thema AirBNB hat viele Aspekte. Man kann Eigentümern meiner Meinung nach nicht generell verbieten, ihre Wohnungen an andere zu überlassen. Aber sowas kann eine Hausgemeinschaft stören, und es hat eben auch andere negative Auswirkungen.