In der Sache ging es um die Reparatur einer Windschutzscheibe. Jemand hatte einen kleinen Schaden an der Frontscheibe. Er suchte die Filiale eines großen Autoglasers auf, der bundesweit mit Werbeaussagen wie "für Kaskoversicherte kostenlos" Werbung macht.
Der Kunde hatte allerdings in seiner Teilkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die Kosten für die Glasreparatur waren niedriger. Der Versicherer hat die Rechnung daher nicht bezahlt. Der Kunde hat den Versicherer daraufhin verklagt - und verloren.
Ich kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass auf Werbeaussagen von Werkstätten zu Leistungen einer Kaskoversicherung nicht blind vertraut werden sollte. Oft stimmen sie zwar - manchmal eben aber auch nicht. Und dann kann es teuer werden.